Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1957 - 3 StR 11/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,810
BGH, 22.05.1957 - 3 StR 11/57 (https://dejure.org/1957,810)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1957 - 3 StR 11/57 (https://dejure.org/1957,810)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1957 - 3 StR 11/57 (https://dejure.org/1957,810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 276
  • NJW 1957, 1117
  • MDR 1957, 565
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.03.1940 - 2 D 31/40

    1. Zum Begriffe des "Geheimnisses" im § 353 b StGB. 2. Daß die Offenbarung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    So eröffnet die Mitteilung, ausweislich einer Hepolis-Abfrage werde gegen eine Person wegen bestimmter Delikte ermittelt (Anklagepunkt 11/12), die Möglichkeit einer störenden Einflußnahme Unbefugter auf den Gang des Verfahrens (BGHSt 10, 276, 277).
  • OLG Hamm, 31.01.2000 - 2 Ws 282/99

    Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen durch Pressesprecher der

    Anerkannt als ein solches wichtiges Interesse ist der ungestörte Ablauf des Ermittlungsverfahrens (vgl. BGHSt 10, 276, 277).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.1980 - 1 Ws 419/80
    Umfaßt werden damit vorwiegend die Fälle der Amtsverschwiegenheit (vgl. §§ 61 I BBG, 39 I BRRG; vgl. auch Samson, a.a.O., § 353b Rdnr. 6 unter Hinweis auf die Kommentierung bei § 203 Rdnr. 26; vgl. auch die Beispiele aus der Rechtsprechung in RGSt 74, 110; BGHSt 10, 108; 10, 276; 11, 401; 20, 342 und OLG Köln, GA 1973, 57).
  • OLG Köln, 30.06.1987 - Ss 234/87

    Beschränkung der Berufung auf eine von mehreren gemäß § 53 Strafgesetzbuch (StGB)

    Der Tatrichter hat dies in eigener Verantwortung zu prüfen und darf nicht die Gefährdung bereits aus dem Umstand folgern, daß die vorgesetzte Behörde - wie hier der Innenminister NW - die Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353 b Abs. 4 Nr. 3 StGB erteilt hat (BGHSt 10, 276, 277 unter Aufgabe von RGSt 74, 110, 113).
  • OLG Köln, 18.11.1986 - Ss 530/86

    Verletzung des Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnisses in Form des

    Der Angeklagte hat die am 29 Juni 1985 auf seinen Arbeitstisch zurückgelassenen Postsendungen "unter[...] Ein Unterdrücken von Postsendungen liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn die Sendungen in vorschriftswidriger Weise dem Postverkehr entzogen, aus ihm entfernt oder von ihm ferngehalten werden, gleichviel ob dies dauernd oder vorübergehend geschieht, und ohne Rücksicht darauf, ob der Gewahrsam der Postanstalt aufgehoben wird oder bestehen bleibt (RGSt 1, 115; 28, 100; 52, 248, 249; 72, 193, 197; BGHSt 19, 31, 32; BGH, Archiv für Post- und Fernmeldewesen 1951, 507; OLG Celle MDR 1957, 565 [OLG Celle 12.06.1957 - 1 Ss 474/56] = …
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 513/73

    Verurteilung wegen schwerer passiver Bestechung durch die Annahme von Geschenken

    Allerdings folgt nicht bereits aus der gegebenen Ermächtigung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verfolgung (Bl. 321 Bd. III d.A.), daß wichtige öffentliche Interessen betroffen sind (vgl. BGHSt 10, 276).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1978 - 1 Ss (9) 596/78

    Verurteilung wegen Betruges und Untreue; Fehlen eines wirksamen

    Ohne einen Eröffnungsbeschluß als Prozeßvoraussetzung und notwendige Grundlage für das Hauptverfahren (BGHSt 5, 226 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 137 [BGH 22.02.1957 - 1 StR 564/56] ; 10, 278 [BGH 22.05.1957 - 3 StR 11/57] ; 25, 309) [BGH 26.03.1974 - 4 StR 399/73] darf in die Hauptverhandlung nicht eingetreten werden; der gleichwohl in der Hauptverhandlung gefaßte Eröffnungsbeschluß ist unzulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht